1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle
Verträge und Geschäftsbeziehungen der BODYFIT FACTORY GmbH (im Folgenden
„Fitnessstudiobetreiber“) und ihren Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios BODYFIT FACTORY, soweit nichts anderes Vereinbart wurde.
1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios
aushängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse
anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar. Das Mitglied erkennt mit Vertragsabschluss die ausgehängte Hausordnung an.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber
abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios
berechtigt sind. Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es über die mit dem Fitnesstraining verbundenen Risiken informiert ist. Eine Überprüfung der Sporteignung im Rahmen einer ärztlichen Abklärung im Vorhinein wird empfohlen.Weiters bestätigt das Mitglied, dass dem Training keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Eine Änderung des Gesundheitszustandes ist umgehend dem Personal bzw. der BODYFIT FACTORY-Geschäftsleitung zu melden.
2. Vertragsschluss und Widerrufsbelehrung
2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch
Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des
Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“)
zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 10. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
2.2. Beim Online-Vertragsabschluss stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Bezahlen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch BODYFIT FACTORY (Annahme des Angebots). BODYFIT FACTORY speichert den Vertragstext und übermittelt dem Mitglied die Vertragsdokumente in der Bestätigungsmail. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
3. Minderjährige
3.1. Minderjährige ab Vollendung des 16. Lebensjahres können eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten samt gleichzeitiger Erteilung eines schriftlichen Lastschriftmandats durch den Erziehungsberechtigten abschließen.
3.2. Minderjährige ab Vollendung des 14. Lebensjahres können eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten samt gleichzeitiger Erteilung eines schriftlichen Lastschriftmandats durch den Erziehungsberechtigten
abschließen. Sie sind bei der Studionutzung von einer volljährigen Begleitperson zu begleiten. Der Zutritt für Begleitpersonen ist kostenpflichtig.
4. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
4.1. Nicht vom Mitgliedschaftsvertrag umfasst sind über die Studionutzung hinausgehende Leistungen (Getränke, Speisen, Personal Training, Physiotherapie, Massagen, Coachings etc), die das Mitglied zusätzlich entgeltlich in Anspruch nehmen kann.
4.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
5. Nutzung des Fitnessstudios und Pflichten des Mitglieds
5.1. Zutrittsgewährung
5.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren
Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
5.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss einen QR-Code über die APP auf sein Handy. Die APP inkl. QR-Code ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des QR-Codes ist untersagt.
5.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und
nach Vorweisen des QR-Codes möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder
Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio nicht gestattet.
5.1.3.1. Das Mitglied erklärt, dass es die Hausordnung anerkennt. Bei kleinen Verstößen gegen die Hausordnung wird eine gemahnt und bei einem weiteren Verstoß, werden 20€ Service Pauschale verrechnet.
5.1.3.2 Das MITGLIED ist nicht berechtigt, die Mitgliedschaft einem Dritten (NICHTMITGLIED) zu übertragen oder einem Dritten (NICHTMITGLIED) auf welche Art und Weise auch immer Zutritt zu BODYFIT FACTORY zu verschaffen. Das MITGLIED verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung, an den Fitnessstudio-Betreiber BODYFIT FACTORY GmbH für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50,00 zu zahlen. Diese Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Zusätzlich wird für jeden Verstoß ein Einzeltraining in Rechnung gestellt.
5.1.4. BODYFIT FACTORY übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benützers entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen auch fahrlässig verursachte werden auf Kosten des Verursacher instand gesetzt.
5.1.5. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet
5.1.6. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von
sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer
der Beeinträchtigung verweigert werden.
5.1.7. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen
Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder
Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
5.1.8. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und
Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio
anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung
in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
5.2. Hygienevorschriften
5.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und
Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet.
Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen
oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
5.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
5.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den
dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
5.3. Sicherheitsvorschriften
5.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet
werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines
Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu
informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei
diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines
Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter
einzuholen.
5.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und
schonend zu behandeln.
5.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen
Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen
werden.
5.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
5.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von
anderen Mitgliedern zu unterlassen.
5.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach
deren vorheriger Einwilligung zulässig.
5.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten,
zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
5.5. Sonstiges
5.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich
ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um
Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder
hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter
Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder,
die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, sind für Schadenersatz Verpflichtet und können für bis zu 2 Wochen Kostenpflichtig vom Fitnessstudio verwiesen werden. Zudem ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt den Vertrag ohne weiteren Pflichten aufzulösen.
5.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im
Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
5.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische
Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die
Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen
Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen
körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die
Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
5.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu
verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter
spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider. Die Auswahl des
entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
5.5.5. Das Mitglied hat den Garderobenschrank nach Abschluss des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Das Fitness Center ist berechtigt, länger als 48 Stunden besetzte Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. Für ein allfälliges Abhandenkommen wird keine Haftung übernommen. Die Gegenstände werden von BODYFIT FACTORY 14 Tage aufbewahrt.
5.6. Verhaltenspflichten, behördliche Maßnahmen und Studioverbote
5.6.1 Das Mitglied wird bei der Nutzung der Räumlichkeiten und Verwendung der Trainingsgeräte die gebotene Sorgfalt einhalten. Die Verschmutzung oder Beschädigung von Einrichtung und Geräten ist zu unterlassen. Ein rücksichtsvolles, respektvolles und umsichtiges Verhalten gegenüber Trainern, dem Personal, anderen Mitgliedern und sonstigen Dritten wird vorausgesetzt. Die Interessen der anderen Mitglieder sind zu wahren und jegliche Belästigungen Dritter ausnahmslos zu unterlassen.
5.6.2. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.6.3. Für den Fall, dass aufgrund behördlicher Maßnahmen Beschränkungen für den Zutritt zu Fitnessstudios gelten, liegt es in der Sphäre des Mitglieds die Zutrittsvoraussetzungen zu erfüllen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen (anteiligen) Rückersatz oder eine Minderung der Nutzungsbeiträge, sofern es die notwendigen Nachweise für den Zutritt zum Studio nicht vorlegen kann.
5.6.4. Im Studio ist das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken untersagt. Weiters ist die Einnahme von Suchtgiften sowie von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, verboten.
5.6.5. Bereits die Mitnahme von Suchtgiften und/oder sonstigen verbotenen Substanzen, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (zB Anabolika), sowie von alkoholischen Getränken in das Studio ist verboten. Gleichfalls ist es dem Mitglied strengstens untersagt, die angeführten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
5.7. Änderungen von Mitgliedsdaten
5.7.1. Das Mitglied hat sämtliche Änderungen seiner bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen Daten (insbesondere Name, Bankverbindung, Anschrift oder E-Mail Adresse) BODYfit FACTORY GmbH unverzüglich bekannt zu geben.
5.7.2. Gibt das Mitglied solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb rechtlich bedeutsame Erklärungen von BODYFIT FACTORY GmbH nicht zu, so gelten die Erklärungen bei Zusendung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift/E-Mail Adresse trotzdem als zugegangen. Allfällige Kosten, die BODYFIT FACTORY dadurch entstehen, dass das Mitglied eine Änderung dieser Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
6. Öffnungszeiten
6.1. Die Öffnungszeiten sind:
Täglich von 05:00 Uhr bis 01:00 Uhr
6.2. Die Betreuungszeiten sind:
Von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
6.3. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die
tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden
Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00
Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch
nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang
im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
7. Entgelt und Zahlungsbedingungen
7.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils in der ersten Woche des Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung erfolgt monatlich mittel eines Abbuchungsauftrages (Lastschrift) oder im Voraus für die Gesamte Laufzeit. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann zu zahlen, wenn die Leistungen der Einrichtung nicht in Anspruch genommen werden.
Der aliquote Nutzungsbeitrag für den anteiligen Monat ab Vertragsabschluss ist sofort fällig,wird jedoch am folgenden Monatsersten zusammen mit dem vollen Nutzungsbeitrag für den laufenden Monat abgerechnet.
7.2. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Nutzungsbeiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird BODYFIT FACTORY GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Nutzungsbeiträgen aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist BODYFIT FACTORY GmbH berechtigt, dem Mitglied Mahnspesen in Höhe von EUR 10,00 pauschal zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftgebühren in Rechnung zustellen.
7.3. Bei einem Zahlungsverzug behält sich BODYFIT FACTORY GmbH das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. auch die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, die im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Das sind insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren, Bankspesen und Rechtsanwaltskosten.
7.4. Sollte das Mitglied schuldhaft trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit der Zahlung eines Nutzungsbeitrags in Verzug geraten, ist BODYFIT FACTORY GmbH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
7.5. BODYFIT FACTORY GmbH ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die BODYFIT FACTORY über den im Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Umfang hinaus anbietet und die im Leistungsumfang nicht enthalten sind, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über die Zahlungsfunktion Kredit- oder Debitkarte in Anspruch genommen werden.
7.6. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert nach der unter Punkt 14 vereinbarten Regelung.
8. Mitgliedschaften, Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
8.1.1. Mitgliedschaften - Das Mitglied kann bei Vertragsabschluss folgende Mitgliedschaften abschließen:
8.1.2. BODYFIT FACTORY Jährlich:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde. Bei der BODYFIT FACTORY Jährlich mit 12 Monaten Mindestlaufzeit verlängert er sich Automatisch um weitere 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
8.1.3. BODYFIT FACTORY Monatlich:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende vom Kalendermonat gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss dabei mindestens 7 Tag vor dem Kundigungstermin (Monatsende) bei BODYFIT FACTORY einlangen.
8.1.4. BODYFIT FACTORY Einzeltraining
Das BODYFIT FACTORY Einzeltraining berechtigt das Mitglied am Tag des Erwerbs zur einmaligen Benutzung des Fitnessstudios während der Öffnungszeiten. Der Vertrag endet danach automatisch ohne, dass es einer gesonderten Kündigung durch das Mitglied bedarf
8.1.5. BODYFIT FACTORY 10er Block
Der BODYFIT FACTORY 10er Block hat keine Mindestlaufzeit und kann individuell genutzt werden.
8.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf
der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden
zu sein – kündigen, wenn:
8.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der
ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen
nicht vollständig entrichtet wird;
8.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgloser Abmahnung erneut
gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB)
verstößt;
8.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur
vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
8.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
8.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am
Training gehindert wird.
8.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft
erfährt.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der
Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder
eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
8.4. Für die Dauer der Aussetzung wird der Mitgliedsvertrag Pausiert. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
8.5. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 5 Monate nach dem Ende der
Schwangerschaft.
8.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90
Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht,
die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
8.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu
kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
8.8. Bei einer Einmalzahlung für die Mitgliedschaft erfolgt keine aliquote Rückerstattung des Betrags im Falle eines Umzugs oder ähnlicher Umstände. Im Falle eines längeren Ausfalls aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft kann der Vertrag nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder des Mutter-Kind-Passes gemäß den Bestimmungen unter Punkt 8.3. bis 8.7. der AGB für den entsprechenden Zeitraum Pausiert werden.
9. Betriebsunterbrechungen
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche
Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen,
höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
10. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
10.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers
abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird
ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
10.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss
der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber BODYFIT FACTORY GmbH, Zur Autobahn 5, 3250 Wieselburg, +43 660 119 888 3, office@bodyfit-factory.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
10.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber
sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und
spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim
Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung
verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
10.4. Sofern der Vertrag online über die Website von dem Fitnessstudio angebahnt wird, kommt der Vertrag mit der Betätigung der Schaltfläche "Ich habe das Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelesen und stimme zu" zustande.
10.5. Der Vertragsinhalt wird von BODYFIT FACTORY gespeichert und dem Mitglied mitsamt der zugehörigen AGB per E-Mail zugeschickt.
10.6. Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.
10.7. Pandemieklausel
Im Falle einer Pandemie, in der ein Betretungsverbot für Fitness-Studios besteht, können die monatlichen Beiträge auf Kundenwunsch pausiert werden. Dies muss vom Kunden ausdrücklich schriftlich erbeten werden. Diese Pausierung passiert nicht automatisch! Die Pausierung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Anfrage (nicht rückwirkend). Die Vergütung jedoch wird über den gesamten Zeitraum des Betretungsverbots in Form von Pausierung der Monatsbeiträge erstattet. Der Kunde darf jedoch nicht den Lastschriftauftrag bei der Bank stornieren. Etwaig anfallende Stornogebühren der Banken, sind vom Kunden zu tragen.
Die Pausierung wird automatisch aufgehoben, sobald das Betretungsverbot aufgehoben wird.
10.8. Rabattierungen und Aktionen
Gewährte Rabatte, wie z.B. Neueröffnungsrabatte, müssen bei vorzeitiger Vertragsauflösung nachgezahlt werden. Die gesamte Nachzahlung wird ab Vertragsauflösung fällig.
11. Änderung der AGB
11.1. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
11.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der
Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
11.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht
binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der
Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
11.4. BODYFIT FACTORY GmBH ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme des geschuldeten Leistungsumfangs (insbesondere Zahlung des Nutzungsbeitrags durch das Mitglied einerseits sowie Ermöglichung der Studionutzung durch BODYFIT FACTORY GmBH andererseits) mit Wirkung für die Zukunft auf nachstehende Weise zu ändern.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem
Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,
Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
12.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die
Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
12.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
12.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber
Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel
der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
13. Höhere Gewalt
Für den Fall, dass BODYFIT FACTORY aufgrund von unabwendbaren bzw. unvorhergesehen Ereignissen (zB Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen etc) an der Leistungserbringung gehindert ist, wird die Migliedschaft ruhend gestellt und ist die Zahlung der Nutzungsbeiträge bis zum Wegfall des Ereignisses einzustellen. Die Mitgliedschaft wird automatisch um jene Zeit, in denen BODYFIT FACTORY an der Leistungserbringung unverschuldet gehindert war, verlängert. Die Nutzungsbeiträge sind im verlängerten Vertragszeitraum entsprechend aliquot zu entrichten.
14. Wertsicherung
14.1. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Berechnungsmaß der Wertsicherung dient der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte österreichische Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Ausgangsbasis gilt dabei die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.
14.2. Der Mitgliedsbeitrag erhöht oder vermindert sich in jenem Ausmaß, indem sich der VPI 2020 verändert (Indexanpassung), wobei Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2 % unberücksichtigt bleiben. Wird jedoch das Ausmaß von 2 % über- bzw unterschritten, wird die gesamte Veränderung der Indexzahl bei der Anpassung des Mitgliedsbeitrag wirksam. Die neue Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangsbasis für die Errechnung der weiteren Indexanpassungen.
14.3. BODY FACTORY informiert das Mitglied über allfällige Indexanpassungen des Mitgliedsbeitrags zumindest einen Monat vor deren Inkrafttreten. Das Mitglied hat den angepassten Mitgliedsbeitrag ab dem auf die Information folgenden Monat zu bezahlen.
14.4. Die Nichtausübung dieses Rechts stellt keinen Verzicht auf spätere Indexanpassungen dar.
15. Haftungsbeschränkung
15.1. Das Mitglied nimmt mit seiner Unterschrift zur Kenntnis, dass das Training und die Studionutzung durch Inanspruchnahme der Trainingsgeräte und Räumlichkeiten auf eigene Gefahr erfolgt.
15.2. Für von Mitgliedern mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, übernimmt BODY FACTORY keine Haftung.
15.3. Die Haftung von BODY FACTORY ist – abgesehen von Personenschäden – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen bzw grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von BODY FACTORY beruhen.
15.4. BODY FACTORY übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden, die von BODYFIT FACTORY-Kooperationspartnern (Personal Trainer, Physiotherapeuten, Masseure, Coaches etc) verursacht werden.
16. Datenschutz und Videoüberwachung
16.1. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass alle das Mitglied betreffende Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Bankverbindung, Anschrift und E-Mail Adresse) EDV-unterstützt verarbeitet werden. Nachrichten oder Beschwerden können jederzeit an office@bodyfit-factory.com übermittelt werden.
16.2. BODY FACTORY weist darauf hin, dass folgende Bereiche des Fitnessstudios mit Videokameras überwacht werden: Eingangsbereich samt Rezeption, Trainingsflächen (Kraftbereich, Freihantelbereich, Cardiobereich), Flur zum Eingang der Umkleideräume, Flur zur Fluchttüre. Der Umstand der Beobachtung und die betroffenen Studiobereiche werden durch Hinweisschilder erkenntlich gemacht.
16.3. Die Videoaufnahmen werden einzelfallbezogen gespeichert, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Rechtsdurchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
17. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück:
AN:
BODYFIT FACTORY GmbH
Zur Autobahn 4
3250 Wieselburg
e-mail: office@bodyfit-factory.com
Tel: +43 660 119 888 3
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
_________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________________________
Datum
_________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen